1.1. Geltung der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der InfraTrainer GmbH mit ihren Nutzern soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.
1.2. Beginn des Training
Die Geltung dieser Bestimmung beginnt an dem Tag des Kaufvertrages.
1.3. Jugendliche
Personen vor Vollendung des 15. Lebensjahres können nicht im InfraTrainer Studio trainieren. Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann ein Kaufvertrag nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter geschlossen werden.
2.1. Umfang der Studionutzung
Durch den Kauf der 5er/10er/15erKarte erhält der Nutzer Zutritt zum InfraTrainer Studio und ist berechtigt, dieses während der jeweiligen Öffnungszeiten mit einem zuvor fest vereinbarten Termin zu nutzen.
2.2. Öffnungszeiten und Nutzung
Das InfraTrainer Studio gewährt dem Mitglied während der offiziellen Öffnungszeiten, welche durch Aushang im Studio bekannt gegeben sind, gegen das vereinbarte Entgelt die Nutzung der Trainingseinrichtung zum Zeitpunkt des verinbarten Termins.
2.3. Weisungsberechtigung
Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.
2.4. Haftung
Eine Haftung des Studios für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Sachen, Wertgegenstände und Geld wird ausgeschlossen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Studios zurückzuführen.
Die InfraTrainer Essen GmbH haftet nicht für selbstverschuldete Unfälle.
2.5. Beschädigung des InfraTrainers
Der Nutzer ist verpflichtet für Kosten von ihm schuldhaft verursachten Schäden am InfraTrainer Gerät aufzukommen (wie beispielsweise das Verschütten von Flüssigkeiten über dem InfraTrainer Gerät).
2.6. Wertgegenstände/Nutzung der Spinde
Im Studio stehen dem Nutzer verschließbare Spinde zur Verfügung. Der/die Nutzer/in ist berechtigt, diese Spinde kostenfrei ausschließlich während der Anwesenheit im Studio zu nutzen. Eine darüber hinausgehende Nutzung und die mitnahme des Schlüssels ist ihm untersagt.
Das Studio bzw. die InfraTrainer GmbH öffnet an jedem Abend die Spinde, um vertragswidrig genutzte Spinde und die dazugehörigen Gegenstände auszuräumen
3.1. Unübertragbarkeit der 5er/10er/15er Karte
Das Training bei der InfraTrainer GmbH ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Der Nutzer ist daher verpflichtet, das Probetraining ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen.
3.2. Zahlung des Nutzungeldes
Zahlung der Nutzung wird am ersten Trainingstag fällig und ausschließlich durch Barzahlung oder Kartenzahlung (Girokarte/Masterkarte) akzeptiert. Ratenzahlungen sind ausgeschlossen.
3.3. Angabe einer E-Mail-Adresse
Der Nutzer ist verpflichtet, der InfraTrainer GmbH beim Kauf eines Abos eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, über die die Absprache der Trainingstermine erfolgen kann.
3.4. Begleitpersonen und Tiere
Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern, ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Studios gestattet. Eine Mitnahme von Tieren ist untersagt.
3.5. Studioeigene Gegenstände
Dem Nutzer werden Handtücher, Badetücher, Duschgel, Shampoo, Haargummis und viele andere Gegenstände zur Nutzung gestellt, die ausschließlich nur zur Nutzung dienen und nicht zur Mitahme gestattet sind, da es sich um studioeigene Gegenstände handelt.
3.6. Sauberkeit
Das Betreten der Trainingsräume ist nur in sauberer Trainingsbekleidung sowie mit sauberen Sportschuhen gestattet. Aus hygienischen Gründen ist auch im Trainingsbereich ein Handtuch zu benutzen. Alle Trainingsgeräte sind pfleglich zu behandeln.
3.7. Konsumverbote / verbotene Gegenstände
Es ist dem Nutzer untersagt, in einem Studio zu rauchen, alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Probemitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Probemitglieds dienen, Suchtgifte und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Probemitglieds erhöhen sollen (z. B. Anabolika), sowie alkoholische Getränke in ein Studio mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Nutzer untersagt, die vorstehend genannten Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in den Studios anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.
3.8. Terminabsage
Das Training erfolgt nach Terminabsprache. Bei Absagen durch das Mitglied bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin kann der Termin nachgeholt werden. Werden die 24 Stunden nicht eingehalten, verfällt die Trainingseinheit. Das gleiche gilt für unentschuldigtes Nichterscheinen. Bei Vorlage eines ärztlichen Attests findet die Absagefrist von mindestens 24h keine Anwendung. Bei verspätetem Erscheinen des Mitglieds reduziert sich die Trainingseinheit entsprechend.
3.9. Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren
Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Beiträge und Gebühren zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Mitglied wird der InfraTrainer GmbH hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen und Gebühren aufweist.
3.10, Gesetzliche Verjährungsfrist
Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen
4.1. Rückgaberecht
Ist der Kauf einmal getätigt worden, besteht kein Rückgaberecht mehr.
5.1 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.
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